Allgemeine
Geschäftsbedingungen
von fiveeyes - M.Arndt, A.Helten, C.Wörsdörfer GbR
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden mit fiveeyes
geschlossenen Vertrag. Sie sind auch maßgebend im Falle
entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen
dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den jeweiligen Angebots/Auftrags-
formularen in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen
und dem Briefing.
1.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer rechtzeitig
die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung
stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der dem
Designer zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist,
und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Der Designer hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen Entwürfen,
auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche
Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von
Nutzungsrechten bedarf der Schriftform.
3. Vergütung
3.1. Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem
Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten
Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils
bei Rechnungsstellung geltenden Höhe, ohne Skonto und sonstige
Nachlässe.
3.2. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen
kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht
durch Mängel verursacht sind, die fiveeyes zu vertreten
hat, werden gesondert berechnet. Andere Zusatzleistungen wie
z.B. Reise-, Material- und Transportkosten werden zusätzlich
berechnet.
3.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so
kann fiveeyes eine angemessene Erhöhung der Vergütung
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können
auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
3.4. fiveeyes ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend
dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach
Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten
ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten
und entsprechender Rechnungsstellung fällig. Auslagen und
Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.
4.2. Fällige Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14
Tagen zu zahlen.
5.Vergütungsänderung
5.1. Ergibt sich während der Auftragsdurchführung
die Notwendigkeit einer
umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist five
eyes berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere
Vereinbarung bis zu einem Betrag von 15% des vereinbarten Auftragsvolumens
in Rechnung zu stellen.
5.2. Wird die vereinbarte Auftragsvergütung voraussichtlich
um mehr als 15%
überschritten, so ist fiveeyes verpflichtet, den Auftraggeber
in Kenntnis zu setzten und berechtigt, ihm ein neues Angebot
zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung
infolge zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers handelt.
Nimmt der Auftraggeber das neue Angebot nicht an, so ist er
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle
steht fiveeyes die Vergütung für die im Rahmen des
Angebots bisher geleisteten Arbeiten, einschließlich des
Designhonorars zu.
6. Fremdleistungen
6.1. fiveeyes ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen.
6.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung von fiveeyes abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, fiveeyes im Innenverhältnis
von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich
aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung
zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
7. Eigentum, Rückgabepflicht
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche
aus den
Geschäftsbeziehungen mit fiveeyes bleiben alle Rechte an
der Entwicklung im
Eigentum von fiveeyes, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte,
Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten
Produkt bzw. dessen Entwicklung.
7.2. An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur übertragen,
wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist. Die Originale sind fiveeyes
spätestens drei Monate
nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht
etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung
oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen.
8. Herausgabe von
Daten
8.1. fiveeyes ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien
und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass
ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt
werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
8.2. Hat fiveeyes dem Auftraggeber Datenträger, Dateien
und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur
mit Einwilligung von fiveeyes verändert werden.
8.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern,
Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
8.4. fiveeyes haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und
Daten. Die Haftung von fiveeyes ist ausgeschlossen bei Fehlern
an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport
auf das System des Auftraggebers entstehen.
9. Werbung
Falls vereinbart, wird dem Auftraggeber erlaubt, auf der Entwicklung
sowie in allen Werbeunterlagen und sonstigen Veröffentlichungen,
die Namensnennung "fiveeyes design & konzept"
vorzunehmen. fiveeyes ist berechtigt, in Veröffentlichungen
auf seine Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuweisen.
10. Übertragung des Designs
Das Design oder Elemente hieraus dürfen auf andere Gegenstände
als die vertraglich vereinbarten nur mit Einverständnis
von fiveeyes übertragen werden.
11. Belegmuster
11.1. fiveeyes hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen
der gemäß
dem Design produzierten Gegenstände, sowie auf kostenlose
Überlassung
eines Belegexemplars, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber
€1000 nicht überschreiten. Bei höheren Selbstkosten
muß fiveeyes den darüber hinausgehenden Betrag -
wenn auf einem Belegmuster bestanden wird - an den Auftraggeber
bezahlen.
11.2. fiveeyes hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel,
die für von ihm gestaltete Produkte hergestellt werden.
fiveeyes ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon
für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
12. Haftung
12.1. fiveeyes haftet nur für Schäden, die sie selbst
oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden,
die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten
Handlung resultieren.
12.1. fiveeyes haftet für die Mangelfreiheit ihrer Konstruktionszeichnungen
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden,
die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht vorhersehbar
waren, haftet fiveeyes nicht.
12.2. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche
Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung
und Verwertung keine Rechte Dritter
entgegenstehen, haftet fiveeyes nicht.
12.3.Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vom Designer geschaffene
Werk
selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit
in der Produktion zu überprüfen. fiveeyes haftet für
Schäden, die durch ihr Design oder die von ihr vorgeschlagene
Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.4. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen
erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
12.5. R ügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind
innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer
geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß
und mängelfrei abgenommen.
13. Sonstiges
13.1. Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsbedingungen
sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind.
13.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen
Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss
ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand
vereinbart.
13.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
nicht.
13.3 Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung werden
personen- und firmenbezogene Daten des Auftraggebers von fiveeyes
gespeichert.
köln, 15.1.2008